Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und PAS gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
II. Vertragsgegenstand
PAS liefert die vom Kunden bestellten Waren nach Angebotsannahme. Sollte PAS nachträglich erkennen, dass sich bei PAS ein Fehler z. B. bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zur Lieferbereitschaft eingeschlichen hat, wird PAS den Kunden hiervon umgehend unterrichten. Der Kunde kann den Auftrag dann zu den geänderten Konditionen erteilen, andernfalls sind beide Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
III. Bindung des Lieferers und Umfang der Lieferung und Leistungen
Der Lieferer ist an schriftliche Angebote max. 30 Tage gebunden. Für den Lieferumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers, andernfalls dessen Angebot maßgebend; Änderungen bedürfen der Schriftform.
IV. Vertragsabschluss
Der Vertrag über einen angebotenen Gegenstand oder eine Dienstleistung kommt durch schriftliche Annahme des Vertragsangebotes durch PAS zustande. Über die Annahme seines Antrages auf Vertragsabschluss wird der Kunde entweder alsbald von PAS per schriftlicher Auftragsbestätigung unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Leistung.
V. Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)
- Der Kunde ist berechtigt, seine Angebotserklärung zu widerrufen. Innerhalb einer Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware kann der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Übt der Kunde sein Widerrufsrecht aus, ist er zur unverzüglichen Rücksendung der Waren verpflichtet. Die Rücksendung muss zum günstigsten Tarif erfolgen. Bei einer Bestellung bis zu 40,00 Euro trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.
- Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung folgender Waren: – Chemikalien, Ersatzteile und Kleinmaterial, soweit deren Versiegelung geöffnet wurde – Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
VI. Lieferung, Lieferzeit, Lieferverzögerung
- Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Für Sendungen ins Ausland werden die tatsächlichen Versandkosten berechnet. Für sperrige Güter werden die Versandkosten mit unserem Frachtdienstleister verhandelt und dem Kunden gesondert übermittelt. Für Nachlieferungen, die durch PAS verursacht sind, wird kein Porto berechnet. Fehlende Kartons oder Beschädigung auf dem Transportweg sind vom Kunden innerhalb von 24 Stunden beim zuständigen Postamt bzw. Transportunternehmen zu beanstanden. Dies gilt auch bei Schäden trotz ordnungsgemäßer Verpackung. Nur bei Vorlage der erstellen Niederschrift ist Ersatzleistung möglich.
- Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung durch PAS, jedoch nicht vor Klärung aller kaufmännischen und technischen Fragen und bevor der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen (Vorlage erforderlicher Unterlagen, Anzahlung, usw.) erfüllt hat; bei vom Besteller zu vertretenden Verzögerungen verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
- Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zum Ablauf entweder der Liefergegenstand das Werk verlassen oder PAS die Mitteilung der Versandbereitschaft abgesandt hat.
- Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches von PAS liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit ebenfalls angemessen.
- Verzögern sich Versand bzw. Abnahme des Liefergegenstandes aus vom Besteller zu vertretenden Gründen, ist PAS zur Berechnung des Verzögerungsschadens berechtigt; für die Lagerhaltung gilt insoweit eine monatliche Kostenpauschale von 0,5% der Bruttosumme als vereinbart.
- Bei Lieferverzug ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Er kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn PAS die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Darüber hinaus kann er vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein rechtliches Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Besteller den auf die Teillieferung entfallenen Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt bei Unvermögen von PAS. Im Übrigen gilt Abschnitt XI. Tritt die Unmöglichkeit oder das Unvermögen während des Annahmeverzuges des Bestellers ein oder ist dieser für die Umstände allein oder überwiegend verantwortlich, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.
VII. Preise und Zahlung
Die Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise sind unverbindlich und verstehen sich auch bei Auslandslieferungen ab Werk in Euro. Rechnungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Auf der Rechnung werden neben dem Nettopreis für die Ware die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen: Verpackung, Versand, Versicherung, die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Umsatzsteuer, etc. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung durch den Besteller ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen statthaft.
VIII. Eigentumsvorbehalt
- PAS behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
- Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für die Forderungen, die uns aus unseren laufenden Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller zustehen, einschließlich künftiger Forderungen.
- Bei Erlöschen des Vorbehaltseigentums durch Weiterveräußerung der Sache treten an die Stelle der veräußerten Sache die dem Besteller aus der Veräußerung zustehenden Forderungen gegen seinen Kunden. Das Eigentumsrecht wird durch Verarbeitung und/oder Verbindung nicht aufgehoben, sondern setzt sich an den durch Verarbeitung und/oder Verbindung geschaffenen Sachen in dem Anteil fort, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der gelieferten Sache und der durch die Verarbeitung und/oder Verbindung geschaffenen Sache ergibt. Der Besteller tritt hiermit ihm zustehende Rechte gegen Dritte aus den §§ 946 bis 951 BGB an PAS ab.
- PAS ist zur Versicherung der Liefersache berechtigt.
- Bis zur vollständigen Zahlung darf der Besteller den Liefergegenstand weder im nicht ordentlichen Geschäftsgang veräußern, noch verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist PAS zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
- Der Lieferer verpflichtet sich, bei Verlangen des Bestellers die vorstehenden Sicherheiten nach Wahl des Lieferers insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 20% oder mehr übersteigt.